|
Schon eine von
einer unzufriedenen Patientin geäußerte Vermutung genügt,
um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie auszulösen. Der
Staatsanwalt ist verpflichtet, allen Hinweisen im Verdachtsfall nachzugehen.
Dies
gilt vor allem bei:
-
Körperverletzung
-
Gefährlicher
Körperverletzung
-
Unterlassener
Hilfeleistung
-
Verletzung
von Privatgeheimnissen
Die
Kosten für diese Ermittlungsverfahren tragen Sie !!
(Sofern Sie
nicht durch eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung dagegen geschützt sind
)
|